Legen Sie mit dem REVOR Freizügigkeitskonto Ihr Kapital aus der beruflichen Vorsorge an.

Zielpublikum

Erwerbstätige, welche eine Vorsorgeeinrichtung verlassen und deren Freizügigkeitsleistungen nicht oder nicht vollumfänglich in eine Pensionskasse eingebracht wird. Bei Eröffnung eines REVOR Freizügigkeitskontos schreibt der Gesetzgeber vor, dass das von der AHV vorgesehene ordentliche Pensionsalter noch nicht erreicht wurde.

Vorteil

  • Die Freizügigkeitsleistung bleibt dem Vorsorgezweck erhalten
  • Vorzugszinssatz
  • Keine Verrechnungssteuer
  • Keine Einkommens- und Vermögenssteuer während der Laufzeit
  • Möglichkeit der Investition in Fondsanteile

Risikoschutz

Auf Wunsch kann das REVOR Freizügigkeitskonto auch mit einer Invalidenrente oder einer Überlebenszeitrente verbunden werden.

 

Wir beraten Sie gerne! Kontakt

Diese Seite weiterempfehlen Seite drucken

Geschäftsstellensuche