Rentenbezug Kapitalbezug
Sicherheit Lebenslange Rente, hohe Sicherheit Sie bestimmen Ihre Rendite- und Anlagestrategie selbst
Flexibilität Keine Flexibilität Hohe Flexibilität
Teuerungsausgleich   Abhängig von Ihrer Pensionskasse Abhängig von Ihrer persönlicher Planung
Steuern Bei Bund und Kanton ist Ihre Rente zu 100% als Einkommen zu versteuern Einmalige Besteuerung getrennt vom übrigen Einkommen (Steuersätze variieren zwischen den Kantonen)
Nachlass Hinterbliebener Ehegatte erhält 60%* der Altersrente Hinterbliebener Ehegatte erhält das verbleibende Kapital**
  Übrige Hinterbliebene: Keine Ansprüche Übrige Hinterbliebene: Ansprüche gemäss Erbrecht bzw. Testament

*Gemäss gesetzlicher Regelung. Je nach Pensionskasse sind Abweichungen möglich.

**Die erbrechtlichen Pflichtteile müssen berücksichtigt werden.

 

Wir beraten Sie gerne! Kontakt

Diese Seite weiterempfehlen Seite drucken

Geschäftsstellensuche