AHV-Renten
Altersrenten können in der Regel erst bei Erreichen des Rentenalters verbindlich berechnet werden. Die Berechnungselemente der Renten sind:
- Anrechenbare Beitragsjahre
- Erwerbseinkommen
- Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Weitere Informationen zu AHV-Renten (u.a. versicherte Beträge und Tabelle für Vollrenten) mit Berechnungsbeispielen finden Sie auf der
Internetseite der AHV.
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