Altersrenten können in der Regel erst bei Erreichen des Rentenalters verbindlich berechnet werden. Die Berechnungselemente der Renten sind:

  • Anrechenbare Beitragsjahre
  • Erwerbseinkommen
  • Erziehungs- und Betreuungsgutschriften

Weitere Informationen zu AHV-Renten (u.a. versicherte Beträge und Tabelle für Vollrenten) mit Berechnungsbeispielen finden Sie auf der  Internetseite der AHV.

 

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