Zum Erwerb von Wohneigentum benötigen Sie in der Regel eigene finanzielle Mittel im Umfang von 20%. Diese Eigenmittel können dem bestehenden flüssigen Vermögen entnommen oder aus angesparten Beträgen der 2. und 3. Säule finanziert werden.

Finanzierung mit Kapital aus der Säule 3a

Nutzen Sie ein Vorsorgekonto der Säule 3a (PRIVOR Vorsorgekonto), um Kapital für Ihr Wohneigentum anzusparen. Sie können dieses wie folgt verwenden:

  • Sie beziehen Vorsorgekapital aus Ihrer Säule 3a und verwenden dieses als Eigenkapital.
  • Sie verpfänden Vorsorgekapital aus Ihrer Säule 3a zu Gunsten Ihres Darlehensgebers.

Finanzierung mit Kapital aus der 2. Säule (Pensionskasse)

Zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum kann bisher angespartes Kapital aus der 2. Säule entnommen werden:

  • Sie beziehen Kapital aus Ihrer 2. Säule und verwenden dieses als Kapital.
  • Sie verpfänden Kapital aus Ihrer 2. Säule zu Gunsten Ihres Darlehensgebers.

Vorbezug von Kapital

Sie können Kapital, das Sie bisher einbezahlt haben, zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum beziehen.

Verpfänden von Kapital

Sie können Ihr Kapital zugunsten eines Darlehensgebers (z. B. unserer Bank) verpfänden. Das verpfändete Vorsorgekonto dient uns als Sicherheit.

Wir beraten Sie gerne! Kontakt

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