Mit der standardisierten Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) wird die Zahlungsabwicklung zwischen Kunde und Bank im grenzüberschreitenden wie auch im nationalen Zahlungsverkehr wesentlich vereinfacht.

Seit dem 1. Januar 2006 ist für alle grenzüberschreitenden Zahlungen in den EU/EWR-Raum die Angabe der IBAN des Zahlungsempfängers und der BIC-/SWIFT-Adresse der Empfängerbank Pflicht.

 

Geben Sie bei Auslandzahlungen stets IBAN- und BIC-/SWIFT-Adresse des Begünstigten an.

Vorteile

  • Effizienter Zahlungsverkehr
  • Schnell und kostengünstig

Ihre IBAN-Nummer steht auf Ihrem Konto- oder Postenauszug jeweils links oben. Sie können Ihre IBAN-Nummer auch auf der  Website der SIX Internetbank Clearing berechnen lassen.

Wir beraten Sie gerne! Kontakt

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